Der Klingnauer Stausee lockt zahlreiche, ganz unterschiedliche Besucherinnen und Besucher an. Gleichzeitig ist er ein Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Damit das Miteinander von Mensch und Natur funktioniert, braucht es etwas Rücksicht und einen respektvollen Umgang.
Wo kann ich Feuer machen und bräteln?
Eine Feuerstelle finden Sie auf der linken Seeseite beim Aarekraftwerk. Die Feuerstelle ist mit Sitzgelegenheiten und einem Grill ausgestattet. Feuerholz muss hingegen mitgebracht werden. Bitte nehmen Sie auch Ihren Abfall für eine korrekte Entsorgung wieder mit nach Hause!
Wo kann ich baden?
Das Schwimmen und Baden ist im ganzen Schutzgebiet nicht erlaubt. Einzige Ausnahme bildet das Nordufer des Weerd-Weihers in der Naturschutzzone Weerd-Fischergrien. Ansonsten stehen in Döttingen und Klingnau öffentliche Schwimmbäder zur Verfügung.
Wo gibt es öffentliche Toiletten?
Immer zugängliche, öffentliche Toiletten gibt es nur am Bahnhof Döttingen. Die Toiletten im Naturzentrum dürfen während den Öffnungszeiten gratis genutzt werden.
Darf ich den Klingnauer Stausee mit einem Boot / SUP befahren?
Der fliessende Teil der Aare darf mit Booten befahren werden, dabei muss aber ein Abstand von mindestens 10 Metern zum Schilfgürtel eingehalten werden. Die Flachwasserzonen zwischen Schilfgürtel und linkem Ufer dürfen hingegen weder mit Booten noch mit anderen Schwimmkörpern befahren werden.
Darf man im Schutzgebiet fischen?
Ja, aber nur an den dafür ausgewiesenen Stellen und mit einer entsprechenden Lizenz. Zudem gelten Einschränkungen bezüglich der erlaubten Fangtechniken sowie der Menge an gefangenem Fisch. Weitere Auskünfte finden Sie im Merkblatt «Fischerei Klingnauer Stausee».
Kann ich meinen Hund frei laufen lassen?
Innerhalb des Naturschutzgebietes müssen Hunde ganzjährig an der Leine geführt werden. Dies gilt zum Beispiel entlang der Uferwege, in den Auengebieten oder auch im Leuggernfeld. Beachten Sie bitte die grüne Beschilderung vor Ort.
Was mache ich, wenn ich ein verletztes / totes Wildtier finde?
Verletzte oder tote Wildtiere müssen dem zuständigen Wildhüter gemeldet werden. Am Klingnauer Stausee ist dies Reservatsaufseher Thomas Amsler, erreichbar unter 079 541 43 27. Sollte der Reservatsaufseher nicht erreichbar sein, können Sie sich auch beim Naturzentrum melden.
Wer kümmert sich um verletzte Vögel?
Wie andere Wildtiere müssen auch verletzte oder tote Vögel grundsätzlich dem Wildhüter gemeldet werden. Für die Versorgung von verletzten, hungernden oder zu früh aus dem Nestgefallenen jungen Vögeln gibt es im Kanton Aargau mehrere Pflegestationen. Die (ehrenamtlichen) Mitarbeitenden der Stationen beraten und nehmen Notfälle auf Voranmeldung entgegen.
- Storchenstation Möhlin: 077 456 21 35 --> Wasservögel, Greifvögel, Störche, Spechte
- Wildvogel Pflegestelle Möhlin: 079 370 19 94 --> Singvögel
- Vogelpflegestation Unteres Seetal: 076 502 71 30 --> Singvögel
Ist es sinnvoll, Enten zu füttern?
Das Füttern von Wildtieren und damit auch Enten ist seit dem 1. Januar 2023 im Kanton Aargau generell verboten. Zudem ist es auch nicht sinnvoll: Falsches Futter wie schimmliges Brot kann für die Vögel lebensgefährlich sein. Der Kampf um die Nahrung führt ausserdem zu Stress und Krankheiten können sich leichter ausbreiten. In einer intakten Umwelt finden die Vögel ausreichend natürliche Nahrung.
Generell gilt im Naturschutzgebiet: Wege nicht verlassen, Hunde an der Leine führen, keine Pflanzen ausreissen oder Tiere fangen sowie nicht Campieren. Wir bitten alle BesucherInnen zudem, keinen Abfall liegen zu lassen. Abfälle gehören in einen Abfallkübel und nicht in die Natur. Noch besser ist, Sie nehmen den Abfall mit nach Hause und entsorgen ihn dort getrennt. Danke, dass Sie mithelfen, dieses Naturschutzgebiet zu erhalten!